Was viele nicht wissen: Bei Berufsunfähigkeit gibt es für Personen, die nach 1961 geboren wurden, keinen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur im Fall einer Erwerbsunfähigkeit bietet der Staat einen Basisschutz, der in der Regel 34 Prozent des letzten Bruttogehalts nicht übersteigt. Auch für Beamte/innen gilt: Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.
Nahezu jede/r 4. Berufstätige wird vor Erreichen der Rente berufsunfähig. Unabhängig von Branche und Alter trifft dies auch jüngere Menschen. Experten/innen gehen davon aus, dass von den heute 20-Jährigen jeder Zweite bis zum Rentenbeginn die Diagnose erhalten wird: Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit. Deshalb nutzt unser kostenfreies Beratungsangebot.
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Viele Dienstanfänger/innen meinen, dass ihre Versorgung vom Dienstantritt an voll gesichert ist, dabei existieren gravierende Deckungslücken! Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Anwärter/innen bietet einen hohen Schutz, der individuell auf die persönliche Versorgungslücke abgestimmt ist.
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Jede/r fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst erreicht die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht. Die Hauptursache für Dienstunfähigkeit sind laut amtlicher Statistik bei jüngeren Beamten/innen Freizeitunfälle. Später sind in neun von zehn Fällen Krankheiten der Grund für die Dienstunfähigkeit. Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.
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