Was viele nicht wissen: Bei Berufsunfähigkeit gibt es für Personen, die nach 1961 geboren wurden, keinen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung. Nur im Fall einer Erwerbsunfähigkeit bietet der Staat einen Basisschutz, der in der Regel 34 Prozent des letzten Bruttogehalts nicht übersteigt. Auch für Beamte/innen gilt: Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.