DBV Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
für Richter*innen und Staatsanwält*innen
3% Beitragsvorteil
DBV Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
für Richter*innen und Staatsanwält*innen
3% Beitragsvorteil
Sicher ist sicher
Richter*innen oder Staatsanwälte*innen benötigen für ihr berufliches Haftungsrisiko eine Versicherung, die sie vor den finanziellen Folgen bei (grob) fahrlässig verursachten Schäden schützt. Eine besonders wichtige Komponente ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Leistungsstark und hochwertig
- Leistungsstarker und flexibler Versicherungsschutz weltweit
- 60 Millionen Euro Versicherungssumme bei Personen-/Sachschäden
- Zwischen 5.000 bis 500.000 Euro Versicherungssumme bei Vermögensschäden
- Zusätzlicher Bündelnachlass bis zu 20% bei Abschluss mehrerer Versicherungssparten
Die Leistungen – umfangreicher Grundschutz
- 60 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden
- Vermögensschäden bis 5.000 Euro (ohne Kassenfehlbeträge)
- Ersatz bei Schäden an fiskalischem Eigentum
- Ersatz bei Rabattrückstufung der Kfz-Haftpflicht bei Nutzung des privaten Fahrzeugs für dienstliche Tätigkeit bis 1.000 Euro
- Bis 5 Jahre kostenfreie Nachhaftung nach Ausscheiden aus dem Dienst und Beendigung der Diensthaftpflichtversicherung
- Ersatz bei Schäden an Geräten des Dienstherrn und an „nicht versicherungspflichtigen Kfz“ bis 500.000 Euro
- Abhandenkommen von nicht persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 500.000 Euro
- Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungsgegenständen bis 100.000 Euro
Die Leistungen – empfohlener Zusatzschutz
Der Grundschutz für Vermögensschäden kann bei Bedarf um diese Leistungen erweitert werden.
- Frei wählbare Versicherungssumme von 25.000 bis 500.000 Euro
- Kassenfehlbeträge bis 5.000 Euro
- Regressforderungen aus Schäden bei dienstrechtlich zulässigen Nebentätigkeiten wie Vorträge, Lehre, Unterricht, Mediation, Schiedsgericht und Gutachten sind mitversichert
- Rückwärtsversicherung (ohne zeitliche Begrenzung)
Dein*e
DBV Berater*in
vor Ort
Beispiele
Hans-Günther (49), Staatsanwalt
Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen angeblicher Steuerhinterziehung lässt Hans-Günther die Computer eines Unternehmens beschlagnahmen, um die Daten auswerten zu können. Es stellt sich jedoch nach Intervention der Anwälte des Unternehmens heraus, dass die Beschlagnahme zu Unrecht erfolgte und Hans-Günther die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme nachlässig, unzureichend und damit grob fahrlässig zuvor geprüft hatte. Dem Unternehmen entsteht aufgrund des Betriebs-Stillstands ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden, die Staatsanwaltschaft kann erfolgreich auf Schadensersatz verklagt werden. Dieser Schadensersatzanspruch des Unternehmens wird wiederum gegenüber dem Staatsanwalt Hans-Günther als Schadensstifter geltend gemacht – er muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen. Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der DBV übernimmt diesen Schaden.
Wiebke, 50, Richterin am Landgericht
Ein Gerichtsverfahren muss kurzfristig auf einen späteren Termin verschoben werden. Wiebke versäumt aber trotz entsprechender Vorschriften und Hinweise, die geladenen Zeugen über die Terminverschiebung informieren zu lassen. Diese erscheinen nun zum ursprünglichen und falschen Termin und haben dennoch Anspruch auf Erstattung von Reisekosten/Zeugengeld. Diese Kosten muss Wiebke aufgrund ihres fahrlässigen Handelns zur Hälfte selber bezahlen. Wiebke hat dafür Versicherungsschutz über ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der DBV, die den Schaden für sie übernimmt.
Richard, 41, Richter am Amtsgericht
Richard entscheidet sich erst nach jahrelanger Tätigkeit als Richter dafür, eine Dienst- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nunmehr wird er für einen Vermögensschaden in Regress genommen, den er nachweislich grob fahrlässig herbeigeführt hatte und deutlich VOR Beginn seiner Versicherungspolice entstand. Sowohl seinem Dienstherrn als auch ihm selbst wurden das aber erst jetzt und NACH Beginn der Versicherungspolice bekannt. Die qualitativ hochwertige Diensthaftpflichtversicherung der DBV beinhaltet auch die sogenannte „unbegrenzte Rückwärtsversicherung“ und übernimmt die Schadensregulierung für Richard, obwohl die Versicherungspolice zum Zeitpunkt des Schadensereignisses noch nicht bestand.
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