

Deine Brille ist kaputt gegangen
Bei einem Arbeitsunfall, durch den auch Deine Brille beschädigt wird, kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf, sofern Deine Brille zum Zeitpunkt des Unfalls in Gebrauch war. Wichtig ist, dass die Beschädigung durch eine Einwirkung auf Deinen Körper erfolgt ist. Wenn Deine Brille aus der Tasche fällt oder nicht aktiv genutzt wurde, greift dieser Schutz nicht. Die gesetzliche Unfallversicherung erstattet die Kosten für eine neue Brille oder eine Reparatur innerhalb eines angemessenen Kostenrahmens.
Um auch bei Unfällen in der Freizeit optimal abgesichert zu sein, empfehlen wir die Zusatzversicherung für Sehhilfen unseres Partners ERGO mit 3% Beitragsvorteil für ver.di Mitglieder.
Ratgeber Zahngesundheit
Für gesunde Zähne: Hier hat unser Partnerunternehmen ERGO alles rund um Zähne, Zahngesundheit und Zahnbehandlungen zusammengestellt.


Höchstgrenzen für Vorsorgeaufwendungen
Für Vorsorgeaufwendungen gelten 2025 die folgenden Höchstgrenzen. Versicherungsbeiträge, die diese Grenzen überschreiten, können nicht steuerlich abgesetzt werden.
Für Angestellte, Beamt*innen und Rentner*innen:
1.900 €
Für Selbstständige und Freiberufler*innen:
2.800 €
Für Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen:
die Summe der Höchstgrenzen jedes Ehepartners (Stand 2025)
Versicherungen von den Steuern absetzen
Grundsätzlich gilt: Kosten für Versicherungen, die der Vorsorge dienen, können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Als Vorsorge gelten Verträge, die entweder die Gesundheit oder persönliche Lebensrisiken absichern. Dazu zählen:
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Haftpflichtversicherung
Unfallversicherung
Arbeitslosenversicherung
Risikolebensversicherung
Auch Versicherungen, die im beruflichen Kontext erforderlich sind, können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden:
Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung
Rechtsschutzversicherung
Kfz-Haftpflichtversicherung (nur Angestellte)
Angestellte geben die Beiträge für berufsbedingte Versicherungen bei den Werbungskosten an, Selbstständige bei den Betriebskosten.
Höchstgrenzen für
Vorsorgeaufwendungen
Für Vorsorgeaufwendungen gelten 2025 die folgenden Höchstgrenzen. Versicherungsbeiträge, die diese Grenzen überschreiten, können nicht steuerlich abgesetzt werden.
Für Angestellte, Beamt*innen und Rentner*innen:
1.900 €
Für Selbstständige und Freiberufler*innen:
2.800 €
Für Ehepaare, die ihr Einkommen zusammen veranlagen:
die Summe der Höchstgrenzen jedes Ehepartners (Stand 2025)

Deutscher Mieterbund e.V.
Telefonische
Mietrechtsberatung
ver.di kooperiert mit dem Deutschen Mieterbund e.V.. Aufgrund dessen bietet der Deutsche Mieterbund e.V. ver.di Mitgliedern eine telefonische Erstberatung in Mietrechtsfragen an. Der Service ist kostenfrei. ver.di Mitglieder zahlen nur die üblichen Telefongebühren.

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